Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Hessen
Vom 29. September 2008, StAnz. Nr. 47 S. 2989
Auf Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten hat der Hessische Landtag am 20. September 1988 die Einrichtung von Naturwaldreservaten beschlossen.
Die Bearbeitung der Naturwaldreservate als langfristiges Untersuchungsprogramm bedarf grundsätzlicher Verwaltungs- und Zuständigkeitsregelungen, die mit diesem Erlass neu gefasst werden:
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